Ob bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist, kann erst nach einer Untersuchung beurteilt werden. Gegebenenfalls hat der Hauszahnarzt aber schon einen Hinweis gegeben und eine kieferorthopädische Beratung empfohlen. Manchmal erkennen die Eltern auch bereits selbst, dass eine Zahnfehlstellung vorliegt.
Die besten Behandlungserfolge dank Früherkennung können wir erzielen, wenn wir ein Kind bis zum 7. Geburtstag einmal kieferorthopädisch untersucht haben. Bei dieser Erstuntersuchung entstehen für die Patienten und ihre Eltern dank ihrer Krankenversicherung keinerlei Kosten.
In den allermeisten Fällen stellen wir bei unter 7-Jährigen fest, dass keine Zahnspange notwendig ist. Sollte aber ein Behandlungsbedarf bestehen, kann das Wachstum der Zähne und Kiefer frühzeitig gesteuert werden, zum Beispiel durch eine herausnehmbare Zahnspange. So kann die spätere Notwendigkeit einer festen Zahnspange vermieden oder die Tragedauer deutlich verringert werden.